*"Reiseveranstalter *oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro* sind *nur* zum Hinweis auf Reiserücktrittskosten- und Rücktransportkosten-Versicherung*, nicht aber auf Reiseabbruchversicherung* verpflichtet*."** Damit Sie nicht möglichen Schadensersatzforderungen wegen unterlassener Empfehlung ausgesetzt sind, stellen wir Ihnen den Link für Ihre Internet-Seite zur Verfügung: